In der Ratssitzung vom 14.07.2020 wurde der Antrag auf Umnutzung von Parkplätzen zu Freiflächen beschlossen. Der Antrag von DIE FRAKTION P² [Die PARTEI | PIRATEN) ermöglicht den gastronomischen Betrieben – vor dem Hintergrund der Einschränkungen durch COVID-19 – auf Antrag mehr Platz im Außenbereich zur Verfügung stellen zu können. [1]
Hier die Rede zur Einbringung und Begründung des Antrages durch Ratsherrn Maximilian P. Hahn (Die PARTEI):
„Aufgrund der geltenden Abstandsregelungen und begrenzt durch die zur Verfügung stehende Fläche kann nur eine geringere Anzahl an Tischen in Restaurants, Cafes oder Kneipen belegt werden. Um unter den gegebenen Umständen trotzdem ausreichend Gäste bewirten zu können und Umsätze zu erreichen, die ein Überleben und den Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglichen, wird zusätzliche Fläche benötigt. Freie Fläche, die nicht einfach angebaut, aber vom öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden kann – durch öffentliche Parkplatzflächen in unmittelbarer Nähe von gastronomischen Betrieben – innerhalb und außerhalb der Innenstadt.
Eine Betriebsgenehmigung für die neu auszuweisenden Flächen steht selbstverständlich unter dem Vorbehalt, dass die Vorgaben im Sinne des Infektionsschutzgesetzes gewahrt werden können.
Der Antrag wurde im Wirtschaftsausschuss bereits erörtert. Hier die Änderungen zum Ursprungsantrag – versehen mit einem Hinweis über diejenigen, die im Fachausschuss konstruktiv daran mitgewirkt haben:
die Verwaltung, die in ihrer Stellungnahme mitteilte, dass sie unsere Überlegungen begrüßt – das freut uns wiederum zu hören. Außerdem können die Flächen nicht kostenfrei genutzt werden, aber in Corona-Zeiten kann es zumindest günstiger werden. Hier wird im Einzelfall geprüft. Auch würde die Verwaltung nicht nur auf den Seiten der Stadt und in der Presse, sondern auch über direkte Kontakte über die Möglichkeit dieser Sondernutzung informiert. Und da eine Umwidmung im straßenrechtlichen Sinn nicht geht, haben wir diesen Punkt im Antrag gestrichen.
der SPD war es wichtig, auf die zeitliche Begrenzung – also temporäre Freigaben hinzuweisen und
die CDU wollte lieber Verkehrsflächen statt Parkplätze. Somit können nicht nur Parkplätze zu Freiflächen umgenutzt werden.
Letztendlich wurde der optimierte Antrag im Fachausschuss mit folgendem Beschlusstext einstimmig angenommen. Lassen Sie uns das hier bitte wiederholen. Hier der geänderte Beschlusstext:
Der Rat der Stadt Braunschweig bittet den Oberbürgermeister, kurzfristig die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit
straßenbegleitende Verkehrsflächen in unmittelbarer Nähe von örtlichen Gastronomiebetrieben auf Antrag temporär zu Freiflächen für die Außengastronomie genutzt werden können.
Sofern für diese temporäre Umwidmung Nutzungsgebühren anfallen, sind diese für das Jahr 2020 – 2021 ermäßigt zu erheben.
Über diese neue Möglichkeit und das entsprechende Antragsverfahren wird die Stadt Braunschweig aktiv auf ihrer Internetpräsenz und via Pressemitteilung informieren.
Die Freigabe der Flächen erfolgt erst nach Prüfung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs vor Ort und nur temporär.
Vielen Dank.“
Der Antrag wurde in dieser geänderten Form angenommen.
In der Ratssitzung vom 14.07.2020 wurde der Antrag auf Umnutzung von Parkplätzen zu Freiflächen beschlossen. Der Antrag von DIE FRAKTION P² [Die PARTEI | PIRATEN) ermöglicht den gastronomischen Betrieben – vor dem Hintergrund der Einschränkungen durch COVID-19 – auf Antrag mehr Platz im Außenbereich zur Verfügung stellen zu können. [1]
Hier die Rede zur Einbringung und Begründung des Antrages durch Ratsherrn Maximilian P. Hahn (Die PARTEI):
„Aufgrund der geltenden Abstandsregelungen und begrenzt durch die zur Verfügung stehende Fläche kann nur eine geringere Anzahl an Tischen in Restaurants, Cafes oder Kneipen belegt werden. Um unter den gegebenen Umständen trotzdem ausreichend Gäste bewirten zu können und Umsätze zu erreichen, die ein Überleben und den Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglichen, wird zusätzliche Fläche benötigt. Freie Fläche, die nicht einfach angebaut, aber vom öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden kann – durch öffentliche Parkplatzflächen in unmittelbarer Nähe von gastronomischen Betrieben – innerhalb und außerhalb der Innenstadt.
Eine Betriebsgenehmigung für die neu auszuweisenden Flächen steht selbstverständlich unter dem Vorbehalt, dass die Vorgaben im Sinne des Infektionsschutzgesetzes gewahrt werden können.
Der Antrag wurde im Wirtschaftsausschuss bereits erörtert. Hier die Änderungen zum Ursprungsantrag – versehen mit einem Hinweis über diejenigen, die im Fachausschuss konstruktiv daran mitgewirkt haben:
Letztendlich wurde der optimierte Antrag im Fachausschuss mit folgendem Beschlusstext einstimmig angenommen. Lassen Sie uns das hier bitte wiederholen. Hier der geänderte Beschlusstext:
Der Rat der Stadt Braunschweig bittet den Oberbürgermeister, kurzfristig die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit
Vielen Dank.“
Der Antrag wurde in dieser geänderten Form angenommen.
Quelle:
[1] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017232