Wir haben für die Ratssitzung am nächsten Dienstag einen Antrag eingebracht, der den Internet-Überwachungs-Spuk in der Stadt mindestens für die Fraktionen und ihre Mitarbeiter beenden soll.
Die Verwaltung hat jetzt zu begründen versucht, warum die von uns gewünschten Änderungen nicht möglich sein sollen:
Die Verwaltung behauptet, eine Ausnahmebehandlung sei aus technischen Gründen nicht möglich, da es sich um ein einheitliches Protokollierungssystem handelt. Da aber die IP-Adressen der Fraktionsrechner bekannt sind (oder leicht in Erfahrung gebracht werden können), kann aber im Zweifelsfall immer durch gesonderte Routing-Regeln dafür gesorgt werden, dass der Internetverkehr der Fraktionen das Protokollierungssystem nie erreicht. Alternativ wären auch VPN-Lösungen denkbar. Oder Tunnelling durch HTTP. Oder, oder, oder… Leider verbietet die aktuelle DA-Internet derartige Umgehungsmaßnahmen. Technisch könnten wir selbstverständlich die Protokollierung durch die Stadt unterlaufen – die anderen Fraktionen jedoch vermutlich nicht.
Entgegen der jetzt von der Verwaltung gemachten Aussagen, die Protokolldaten dienten „ausschließlich zur Datensicherung und zur Dokumentation des ordnungsgemäßen Betriebs der IT-Systeme.“ und „Darüber hinaus können Protokolldateien beim Verdacht von Internet-Missbrauchsfällen zu Kontrollen herangezogen werden.“ enthält die Dienstanweisung Internet folgenden Passus: „Eine Kontrolle dieser Daten erfolgt ausschließlich hinsichtlich der dienstlichen Nutzung des Internets im erforderlichen Umfang (gelegentliche Stichproben und Anlasskontrollen)“.
Stichproben sind nun gerade _nicht_ von einem Anfangsverdacht abhängig, ganz abgesehen davon, dass für die Verfolgung von Straftaten (die in der DA-Internet explizit aufgezählt werden) die Polizei zuständig ist – und nicht die Stadtverwaltung.
In den Dienstvereinbarungen finden sich auch noch andere weltfremde Regelungen, wie diejenige, dass das Einspielen von Daten von Medien (CDs, DVDs, USB-Sticks) „nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Fachbereich Zentrale Dienste“ erlaubt ist. Daher beantragen wir außerdem, dass die Fraktionsmitarbeiter die Dienstanweisungen nicht anzuerkennen brauchen. Die Verwaltung schlägt jetzt alternativ eine „Nutzungsvereinbarung“ vor, die unter anderem die Aufbewahrungsfrist der Protokolldaten auf 3 Monate ausweiten will, die verlangt, dass EMail-Anhänge an den Fachbereich Zentrale Dienste weitergeleitet werden, und statt der EMail-Betreffzeilen jetzt die Adressen aller Beteiligten speichern will.
Es versteht sich von selbst, dass wir der Überwachung via Nutzungsvereinbarung genauso wenig zustimmen werden, wie der Überwachung via Dienstanweisung.
Wir freuen uns auf eine lebhafte Ratsdebatte.
2 Kommentare zu “Überwachung abstellen via Ratsantrag”