Hier das Statement des Ratsherrn Christian Bley (PIRATEN), planungspolitischer Sprecher von DIE FRAKTION P² (Die PARTEI | PIRATEN) zur Anfrage von regionalBraunschweig.de über den prognostizierten Mangel an Wohnraum bis 2026 in Braunschweig:

Christian Bley, PIRATEN

„Tatsächlich ist es so, dass die Braunschweiger Wohnungsbedarfsprognose 2013 von einem Bedarf von rund 5.000 Wohneinheiten bis zum Jahr 2020 ausgeht. Der Rat beschloss daher in 2015 das Baurecht für diese 5000 Wohnungen bis zum Jahre 2020 zu schaffen. Heute haben wir 2019 und die ersten Wohnungen werden bereits bezogen. [1,2]

In diesen fast 5 Jahren ist also einiges passiert. Und in den kommenden Jahren – dem genannten Prognosezeitraum 2026 – geht es weiter.

Grundsätzlich ist eine Aufstockung der Anzahl von geförderten Wohnungen notwendig. Es fehlt an bezahlbarem Wohnraum und ein weiterer Ausbau der Belegungs- und Mietpreisbindungen durch die Stadt und des Probewohnens ist nötig. Ein kommunales Handlungskonzept dazu wurde bereits 2017 vom Rat verabschiedet. Weitere Massnahmen, wie die Planungen zur neuen Bahnstadt mit Neubau-Wohnungen laufen bereits. [3,4]



Luft nach Oben – vertikale Aufstockung
Denn es ist ja nicht so, dass mit der Umsetzung von 5000 Wohnungen kein weiterer Wohnungsneubau stattfinden wird. Auch wenn die Flächen Braunschweigs begrenzt sind, bleibt immer noch Luft nach Oben! Sprich die Möglichkeit der vertikalen Aufstockung. Außerdem ist eine Neuauflage des Flächennutzungsplanes in Arbeit. Eventuell ergeben sich daraus weitere Perspektiven zum Wohnungsneubau. [5,6]

Gentrifizierung
Die Durchmischung innerhalb der Quartiere durch Menschen mit unterschiedlichen Lebensentwürfen, Herkunft, finanziellen Möglichkeiten usw. sowie unterschiedlichen Wohnformen ist wichtig, um der Gentrifizierung keine Angriffsfläche zu bieten. Dazu gehören z.B. Mietwohnungen mit und ohne Förderung, gemeinschaftliches Wohnen, barrierefreie oder betreute Wohnungen und auch Eigentumswohnungen. In Braunschweig werden daher z. B. auch geförderte Neubauten mit geringen Barrieren geschaffen, damit diese Durchmischung stattfindet. Dadurch können unverhältnismäßige Mieterhöhungen begrenzt werden.

Mietpreisbremse, Erhaltungs- oder Millieuschutzsatzung
Ob die 2016 beschlossene Mietpreisbremse dazu beiträgt, dass sich die Mieten nicht noch weiter erhöhen bleibt abzuwarten.
Weiterhin bleiben den Ratsgremien andere Instrumente, um den Wandel durch Modernisierung und Verdrängung innerhalb einzelner Quartiere abzuwenden, z.B. in Form einer Erhaltungs- oder Millieuschutzsatzung.“ [7,8]

Quellen:
[1] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=49485 Anlage 2 S.16
[2] https://regionalbraunschweig.de/wohnquartier-am-alsterplatz-ende-2018-bezugsfertig/
[3] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1005055
[4] https://regionalbraunschweig.de/mehr-wohnungen-weniger-gewerbe-neue-plaene-fuer-die-bahnstadt/
[5] https://regionalbraunschweig.de/braunschweig-waechst-vor-allem-ueberregionaler-zuzug/
[6] https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/fb_institutionen/fachbereiche_referate/ref0120/stadtentwicklung/143010100000363348.html letzter Satz
[7] https://regionalbraunschweig.de/mietpreisbremse-tritt-in-kraft/
[8] https://de.wikipedia.org/wiki/Erhaltungssatzung

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