DIE FRAKTION P² fragt nach: Der freie Zugang zu Informationen

Am 31.05.2018 wurde bekannt, dass nun auch Berlin seine Liste mit Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, online stellt. [1]

Bereits in der Braunschweiger Ratssitzung vom 24.04.2018 hatte DIE FRAKTION P² (Die PARTEI | PIRATEN) den Par. 219a StGB thematisiert. Mit einer Anfrage lotete sie aus, auf welchem Wege die Veröffentlichung einer Liste bzw. die Weitergabe der Informationen über Ärzte und Kliniken, die hier Schwangerschaftsabbrüche vornehmen – auf kommunaler Ebene ohne Verletzung geltenden Rechtes – möglich ist. [2]

Zu den Beweggründen äußert sich Maximilian P. Hahn (Die PARTEI), Mitglied im Ausschuss für Soziales und Gesundheit:

„Wir müssen einen Weg finden, damit Frauen sich selbstbestimmt und unabhängig
über medizinische Untersuchungs- und Behandlungsverfahren informieren können.
Dazu gehört auch der freien Zugang zu dem Wissen, welcher Arzt in ihrer Umgehung
bestimmte Verfahren durchführt.“

In Hamburg ist seit 8 Jahren eine Liste mit schwangerschaftsabbrechenden Kliniken und Ärzten öffentlich, auch Berlin hatte dies bereits vor Wochen angekündigt und nun getan. [1,3]



Daher beinhaltete die Anfrage der FRAKTION P² Fragen zur Sichtweise der Verwaltung über Veröffentlichungsmöglichkeiten sowie zur rechtlichen Grundlage, die es der Stadt Hamburg ermöglicht, den freien Zugang zu diesen Informationen auf ihrer Seite zu gewähren. Die Verwaltung der Stadt Braunschweig äußert sich dazu wie folgt: „Seitens der Stadt Hamburg wird von der „Nicht-Verbotssituation“ des § 219a Gebrauch gemacht. Es handele sich bei der Veröffentlichung der Ärzte-Listen nicht um die Verbotsaspekte des § 219a Absatz 1, sondern um eine neutrale Information der Behörde für die Hamburger Bevölkerung.“

Über diese Auskunft ist der Ratsherr Maximilian P. Hahn sehr erfreut:
„Hintergrund ist es, natürlich diesen Rechtsrahmen ebenfalls zu nutzen. Auch wenn es in Hamburg in der Vergangenheit Versuche gegeben hat, gegen die Veröffentlichung vorzugehen – auch mit Klageandrohung, wie die Verwaltung schreibt – so gab es doch nie einen Gerichtsprozeß dazu. Daher überlegen wir, ob wir diesen Weg in Braunschweig auch anstoßen werden.“

Laut Gesetz macht sich derzeit strafbar, wer Ärzte oder Kliniken, die Abbrüche vornehmen, wegen seines Vermögensvorteils oder in grob anstößiger Weise öffentlich bekannt gibt. [4]

Quellen:
[1] https://www.tagesspiegel.de/berlin/debatte-um-paragraf-219a-berliner-senat-veroeffentlicht-liste-abtreibungswilliger-aerzte/22630226.html
[2] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1009495
[3] https://www.tagesspiegel.de/berlin/abtreibungsparagraph-219a-berliner-aerzte-fuer-schwangerschaftsabbrueche-bald-online-gelistet/21045656.html
[4] https://dejure.org/gesetze/StGB/219a.html