DIE FRAKTION P² unterstützt ausdrücklich die von der Verwaltung in den heutigen Schulausschuss eingereichte Beschlussvorlage zum Fortbestand der Astrid-Lindgren-Schule als Förderschule Lernen in Braunschweig. [1] Kommunen können nach aktuellem niedersächsischen Schulgesetz einen „Übergangszeitraum für die weitere Umsetzung der Inklusion“ und somit eine Verlängerung des Fortbestandes von Förderschulen bei der Landesschulbehörde (NLSchB) stellen. Ursprünglich wäre die Schule jahrgangsweise zum 31.07.2020 ausgelaufen. Wird der Braunschweiger Antrag von der Landesschulbehörde positiv beschieden, kann die Schule bis zum 31.07.2028 fortgeführt werden.
„Ich kann den Antrag auf Fortführung der Förderschule nur befürworten und hoffen, dass sich bis 2028 die Voraussetzungen für die Inklusion an Regelschulen zum Wohle aller Kinder positiv verändern werden, denn Inklusion ist das Ziel. Die Realität zeigt jedoch, dass die Zeit für eine Abschaffung von Förderschulen noch nicht reif ist. Die Probleme in der praktischen Umsetzung sind durch die ruckartige Einführung der Inklusion entstanden. Unter der Voraussetzung eines realistischen Tempos, bedeutend mehr Fachpersonal in den einzelnen Klassen und erprobter Übergangskonzepte kann Inklusion noch gelingen und für eine Vielzahl von Schülern sinnvoll sein“, erklärt Maximilian P. Hahn, Fraktionsvorsitzender von DIE FRAKTION P² (Die PARTEI | PIRATEN).
Während hierzulande scheinbar ausschließlich über die zusätzlichen Kosten im Falle der Beibehaltung der Förderschulen diskutiert wird, geht es in Finnland bei der Förderung in der Inklusion um den individuellen Bedarf und welche Unterrichtsform dem einzelnen Schüler tatsächlich nützt. Hier greifen unterschiedliche Konzepte ineinander und ermöglichen so auf die speziellen Bedürfnisse einzugehen. [2,3]
„Nur in einer Kooperation zwischen Eltern, Pädagogen, Sonderpädagogen und Ärzten kann die geeignete Schulform- und -förderung und somit die passende Schule gefunden werden. Und dazu gehört auch, dass man kritisch hinterfragt: Fühlt sich das Schulkind an seiner Schule mitgenommen, wird akzeptiert und erhält Bestätigung? Geht es dort gern hin und fragt überhaupt jemand danach? Bietet sie optimale Entfaltungsmöglichkeiten, um überhaupt Kompetenzen erlangen können? Gibt es alternative Beschulungsmöglichkeit? Solange diese Fragen noch nicht mit „ja“ beantwortet werden können, brauchen wir ein langfristig angelegtes Übergangssystem und die Wahlfreiheit zwischen Regel- und Förderschule“, erläutert Hahn, der auch Mitglied im Schulausschuss ist.
„Wir brauchen durchlässige Förderschulen, weil sie für einige Kinder mit Förderbedarf die Hoffnung und Alternative auf eine bessere Schulzeit sind und mit ihnen kooperative Konzepte in Regelschulen etabliert werden können . Daher schließen sich Förder- und Regelschule nicht aus, sondern bedingen sich sogar auf dem Weg zur Inklusion. Dann kann sie gelingen!“
DIE FRAKTION P² unterstützt ausdrücklich die von der Verwaltung in den heutigen Schulausschuss eingereichte Beschlussvorlage zum Fortbestand der Astrid-Lindgren-Schule als Förderschule Lernen in Braunschweig. [1] Kommunen können nach aktuellem niedersächsischen Schulgesetz einen „Übergangszeitraum für die weitere Umsetzung der Inklusion“ und somit eine Verlängerung des Fortbestandes von Förderschulen bei der Landesschulbehörde (NLSchB) stellen. Ursprünglich wäre die Schule jahrgangsweise zum 31.07.2020 ausgelaufen. Wird der Braunschweiger Antrag von der Landesschulbehörde positiv beschieden, kann die Schule bis zum 31.07.2028 fortgeführt werden.
„Ich kann den Antrag auf Fortführung der Förderschule nur befürworten und hoffen, dass sich bis 2028 die Voraussetzungen für die Inklusion an Regelschulen zum Wohle aller Kinder positiv verändern werden, denn Inklusion ist das Ziel. Die Realität zeigt jedoch, dass die Zeit für eine Abschaffung von Förderschulen noch nicht reif ist. Die Probleme in der praktischen Umsetzung sind durch die ruckartige Einführung der Inklusion entstanden. Unter der Voraussetzung eines realistischen Tempos, bedeutend mehr Fachpersonal in den einzelnen Klassen und erprobter Übergangskonzepte kann Inklusion noch gelingen und für eine Vielzahl von Schülern sinnvoll sein“, erklärt Maximilian P. Hahn, Fraktionsvorsitzender von DIE FRAKTION P² (Die PARTEI | PIRATEN).
Während hierzulande scheinbar ausschließlich über die zusätzlichen Kosten im Falle der Beibehaltung der Förderschulen diskutiert wird, geht es in Finnland bei der Förderung in der Inklusion um den individuellen Bedarf und welche Unterrichtsform dem einzelnen Schüler tatsächlich nützt. Hier greifen unterschiedliche Konzepte ineinander und ermöglichen so auf die speziellen Bedürfnisse einzugehen. [2,3]
„Nur in einer Kooperation zwischen Eltern, Pädagogen, Sonderpädagogen und Ärzten kann die geeignete Schulform- und -förderung und somit die passende Schule gefunden werden. Und dazu gehört auch, dass man kritisch hinterfragt: Fühlt sich das Schulkind an seiner Schule mitgenommen, wird akzeptiert und erhält Bestätigung? Geht es dort gern hin und fragt überhaupt jemand danach? Bietet sie optimale Entfaltungsmöglichkeiten, um überhaupt Kompetenzen erlangen können? Gibt es alternative Beschulungsmöglichkeit? Solange diese Fragen noch nicht mit „ja“ beantwortet werden können, brauchen wir ein langfristig angelegtes Übergangssystem und die Wahlfreiheit zwischen Regel- und Förderschule“, erläutert Hahn, der auch Mitglied im Schulausschuss ist.
„Wir brauchen durchlässige Förderschulen, weil sie für einige Kinder mit Förderbedarf die Hoffnung und Alternative auf eine bessere Schulzeit sind und mit ihnen kooperative Konzepte in Regelschulen etabliert werden können . Daher schließen sich Förder- und Regelschule nicht aus, sondern bedingen sich sogar auf dem Weg zur Inklusion. Dann kann sie gelingen!“