Die Jugendorganisation der NPD hat für diesen Freitag (27.04.) eine „Gesangsdarbietung“ vor dem Schloss angemeldet.
Sie möchte dort ein »seit jeher in nationalen Kreisen bekannten und beliebten Volkslied „Ein junges Volk steht auf“« singen.
Die Stadt Braunschweig hat die Kundgebung untersagt – das Verwaltungsgericht Braunschweig die Entscheidung am Dienstag bestätigt.
Das Lied zähle zu den meistgesungenen sogenannten Kampfliedern der Hitlerjugend und habe der ideologischen Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen gedient.
Verwaltungsgericht Braunschweig (24.04.2012, Aktenzeichen: 5 B 63/12)
Momentan befindet sich der Fall in Berufung beim Nds. Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.
Gegenkundgebung am Freitag?
Die Piraten treten seit jeher für Demokratie und Grundrechte ein – und stellen sich extremistischen Tendenzen und insbesondere rechter Propaganda klar entgegen.
Wir klären aktuell, ob wir am Freitag eine Kundgebung für Demokratie und Grundrechte auf dem Schlossplatz abhalten können, um wieder einmal klar aufzuzeigen:
Auch in Braunschweig haben Geschichtsklitterung und Nationalsozialismus keinen Platz!
Update: Kundgebung von 13–15 Uhr angemeldet
Wir haben nun in der Zeit von 13–15 Uhr auf dem Schlossplatz eine Kundgebung unter dem Titel »“Ja!“ für Demokratie und Grundrechte – Aber klares „Nein!“ gegen Extremismus und rechte Tendenzen« angemeldet.
Das OVG Lüneburg hat die Entscheidungen der Stadt und des Verwaltungsgerichts Braunschweig inzwischen bestätigt – dem Anmelder der JN-Kundgebung steht allerdings noch der Gang vors Bundesverfassungsgericht offen.
Update 16:20 – Urteil des OVG ist nicht anfechtbar
Das OVG Lüneburg hat jetzt eine Mitteilung zu seinem Urteil veröffentlicht. Der Mitteilung nach ist das Urteil des OVG unanfechtbar.
Die Jugendorganisation der NPD hat für diesen Freitag (27.04.) eine „Gesangsdarbietung“ vor dem Schloss angemeldet.
Sie möchte dort ein »seit jeher in nationalen Kreisen bekannten und beliebten Volkslied „Ein junges Volk steht auf“« singen.
Die Stadt Braunschweig hat die Kundgebung untersagt – das Verwaltungsgericht Braunschweig die Entscheidung am Dienstag bestätigt.
Verwaltungsgericht Braunschweig (24.04.2012, Aktenzeichen: 5 B 63/12)
Momentan befindet sich der Fall in Berufung beim Nds. Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.
Gegenkundgebung am Freitag?
Die Piraten treten seit jeher für Demokratie und Grundrechte ein – und stellen sich extremistischen Tendenzen und insbesondere rechter Propaganda klar entgegen.
Wir klären aktuell, ob wir am Freitag eine Kundgebung für Demokratie und Grundrechte auf dem Schlossplatz abhalten können, um wieder einmal klar aufzuzeigen:
Auch in Braunschweig haben Geschichtsklitterung und Nationalsozialismus keinen Platz!
Update: Kundgebung von 13–15 Uhr angemeldet
Wir haben nun in der Zeit von 13–15 Uhr auf dem Schlossplatz eine Kundgebung unter dem Titel »“Ja!“ für Demokratie und Grundrechte – Aber klares „Nein!“ gegen Extremismus und rechte Tendenzen« angemeldet.
Das OVG Lüneburg hat die Entscheidungen der Stadt und des Verwaltungsgerichts Braunschweig inzwischen bestätigt – dem Anmelder der JN-Kundgebung steht allerdings noch der Gang vors Bundesverfassungsgericht offen.
Update 16:20 – Urteil des OVG ist nicht anfechtbar
Das OVG Lüneburg hat jetzt eine Mitteilung zu seinem Urteil veröffentlicht. Der Mitteilung nach ist das Urteil des OVG unanfechtbar.