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Die Verleger und das Internet

„Google gefährdet die freie Presse“ – diese Meinung lässt Harald Wahls, Geschäftsführer des Braunschweiger Zeitungsverlags, in einem BZ-„Interview“ verkünden. Und fordert ein Leistungsschutzrecht für Verlage ein. Eine Erwiderung.

Ein Kommentar von Jan Ortgies

Mosaik einer alten Druckpresse sowie zweier Menschen, die sich ein Druckerzeugnis anschauen
CC-BY-SA-3.0 Ehschnell at en.wikipedia

Die deutsche Presselandschaft ist seit Jahren in Aufruhr – mangels tragfähiger Onlinestrategien geraten immer mehr Verlagshäuser in ernsthafte Schwierigkeiten. Das ist auch kein Wunder, schließlich haben überhöhte Renditeansprüche der Verlage in den letzten Jahren zu einem raschen Qualitätsverfall geführt. Redaktionen werden verkleinert und zusammengelegt, Hintergrundrecherchen und investigativer Journalismus zum Luxusgut deklariert.

So mancher Verleger scheint immer noch zu glauben, dass seine Zeitung auch in Zukunft als alleinige Quelle für den täglichen Informationsbedarf dienen wird. Dabei entspricht dies schon längst nicht mehr der Realität der meisten Internetnutzer, die sich unlängst über eine Vielzahl von Websites und Social Networks informieren.

Das von Verlegern geforderte Leistungsschutzrecht dient nicht der freien Presse, sondern allein den Verlegern – welche es bislang versäumt haben, tragfähige Onlinekonzepte zu entwickeln. Ein LSR für Verleger widerspräche einem Kernkonzept des Internets, wie wir es heute kennen: nämlich der Freiheit, interessante Inhalte zu zitieren und zu verlinken. Es ist der verzweifelte Versuch, alte Geschäftsmodelle 1:1 in das digitale Zeitalter zu retten.

Leistungsschutzrecht – was ist das?

Sogenannte Leistungs­schutz­rechte (LSR) gibt es bereits seit geraumer Zeit bei­spiels­weise in der Musik- und Filmindustrie. Dort haben u.a. auch Produzenten ein Anrecht auf Vergütung, wenn mit den Werken, an denen sie beteiligt waren, Geld verdient wird.

In der Diskussion ist aktuell die Einführung eines LSR für Verleger. Im neuesten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums soll „Presseverlagen das ausschließliche Recht eingeräumt [werden], Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen.“ Diese Rechte wären übertragbar – gegen Gebühr, versteht sich. Im neusten Referentenentwurf vom 27.07. ist die „öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen“ nur für Suchmaschinenbetreiber eingeschränkt, nachdem es im Vorfeld Kritik besonders aus der Blogging-Szene gegeben hatte.

Weiterführende Links:

Die Verlage als Bewahrer der freien Presse

Harald Wahls, Geschäftsführer des Braunschweiger Zeitungsverlags, malt ein geradezu paradiesisches Bild der deutschen Verlagslandschaft: „Deutsche Verlage sind Tarifpartner der Gewerkschaften, beschäftigen viele Tausende von Journalisten, nehmen ihnen das eigene unternehmerische Risiko ab, zahlen ihnen sichere und gute Gehälter.“

Eine bemerkenswerte Aussage – schließlich werden die Bedingungen besonders für freie Journalisten immer schlechter. Laut einer Erhebung des Deutschen Fachjournalistenverbandes (DFJV) aus dem Jahr 2008 verdienen fast 30 Prozent der freien Journalisten weniger als 1000 Euro brutto. Fast die Hälfte muss weitere Tätigkeiten ausüben, um überhaupt überleben zu können.

Die deutschen Verleger als Verteidiger der freien Presse? Das ist angesichts der aktuellen Arbeitssituation in vielen Unternehmen eine fragwürdige These.

„Zeilengelder von 35 Cent oder noch weniger sind bei Lokalblättern verbreitet. So müssen sich manche Reporter auf dem Land mit 30 Euro pro Artikel begnügen – mitunter deckt das Honorar gerade die Spritkosten. Rebellion? Heikel, wenn man weiter Aufträge bekommen möchte. Zwar haben sich die Gewerkschaften DJV und DJU mit dem Zeitungsverlegerverband auf eine Mindestvergütung geeinigt. Die gilt in den meisten Bundesländern seit zwei Jahren, ist aber nicht bindend. „Fast kein Blatt hält sich daran“, sagt Cornelia Haß.“

Quelle: Freie Journalisten – Arm, aber verblüffend glücklich; Spiegel Online

Während fest angestellte Redakteure angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage ihrer Verlagshäuser immer häufiger von Kündigung bedroht sind, kämpfen die freien Mitarbeiter mit unzureichender Vergütung. Kein guter Nährboden für kritische Berichterstattung.

Das wird Herrn Wahls auch bekannt sein – aber damit lässt sich nunmal kein Leistungsschutzrecht verkaufen.

Macht- und Verteilungskämpfe

Die desolate Lage der Verlagshäuser – zusammen mit vollkommen überhöhten Renditeansprüchen vieler Anteilseigner – führt zu einem drastischen Verfall von Qualität und Meinungsvielfalt. Investigativer Journalismus ist teuer und fällt somit den Einsparungen derzeit mit als erstes zum Opfer.

Tageszeitungen verkommen so immer mehr zu reinen Zusammenstellungen von Agenturmeldungen – aber mit Verlaub: Warum sollte man dafür Geld ausgeben? Zu Recht stellen immer mehr Verleger fest, dass die Nutzer nicht bereit sind, für austauschbare Leistungen auch noch Abonnements einzugehen. Schließlich gibt es diese Meldungen auch kostenlos im Netz.

Je mehr sich die Zeitungsverlage auf die reine Zusammenstellung von mehr oder weniger allgemein verfügbaren Inhalten beschränken, desto mehr treten sie in direkte Konkurrenz mit Suchmaschinen und Newsaggregatoren wie Google News.

Und genau hier stellt sich nun die Frage: Worin liegt in Zukunft die Aufgabe des Verlegers? Kann die reine Selektion und Umformulierung von Agenturmeldungen eine schützenswerte Leistung sein? Und wodurch unterscheiden sich die Verlage dann noch von Google und Co, welche ebenfalls (automatisiert) Meldungen zusammensuchen?

Die Inhalte der Publikationen sind bereits jetzt durch das Urheberrecht geschützt – die Verwertungsrechte liegen in der Regel bei den Verlegern. Geschützt werden soll nun die „Leistung“ der Werkvermittlung.

Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird den Presseverlagen das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Jedoch ist ein Schutz nur vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen geboten, da deren Geschäftsmodell in besonderer Weise darauf ausgerichtet ist, für die eigene Wertschöpfung auf die verlegerische Leistung zuzugreifen.

Quelle: Referentenentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes, Stand 27.07.2012

Im Prinzip geht es beim Leistungsschutzrecht also nur um digitale Verteilungskämpfe. Wo finden Klicks und Seitenaufrufe statt, um ein paar Euro mehr aus der Bannerwerbung zu generieren? In ihrer Verzweiflung versuchen die Verlage nun genau wie vor ein paar Jahren die Musik- und Filmindustrie, mit massivem Lobbying ihre alten Geschäftsmodelle 1:1 in das digitale Zeitalter zu retten. Doch dieses Vorhaben ist zum scheitern verurteilt.

Erfolgreiche Online-Strategien

Nur wenige Online-Nachrichtenangebote sind heute profitabel. Als zentrale Anlaufpunkte für den täglichen Informationsbedarf dienen dabei vermutlich die wenigsten – von den beiden Marktgrößen Bild.de (Marktanteil: ca. 25%) und Spiegel Online (ca. 19%) mal abgesehen. An die Stelle der „Full-Service-Verleger“ treten Angebote wie Facebook, Twitter, Blogs und Google News.

Die Verleger haben sich eigentlich auch längst von der Idee verabschiedet, alle Informationen in Eigenregie zu produzieren. Und trotzdem tuen sie sich schwer dabei, den konsequenten Schritt hin zu Spezialisierung und Qualitätssteigerung zu gehen. Dabei ist das eigentlich zwingend erforderlich, wenn die freie Presse weiterhin als vierte Gewalt im Staate fungieren soll. Die Voraussetzungen für kritische und hintergründige Berichterstattung werden unter dem gegenwärtigen ökonomischen Druck auf Verlage und Redakteure jedenfalls immer schlechter.

Bereits jetzt gibt es erfolgreiche Nachrichtenportale, die sich auf Nischeninformationen spezialisiert haben. Also Informationen, die bei anderen Anbietern nicht in vergleichbarer Qualität zu finden sind. Besonders die Online-Sparten von Finanzpublikationen wie Handelsblatt.com oder FTD.de können bereits jetzt schwarzen Zahlen vorweisen. Dort funktionieren auch Bezahlstrategien.

Die Zeitung der Zukunft

Seit über 10 Jahren gibt es nun Diskussionen über die Zeitung der Zukunft. Als relativ unumstritten gilt, dass sie individuell auf den Nutzer zugeschnitten sein wird. Bereits heute ist es technisch gesehen kein Problem, aus einem großen Nachrichtenpool komplett automatisiert eine individuelle Zeitung zusammen zu stellen.

Was interessant ist, was die Gesellschaft bewegt – das bestimmt die Bevölkerung im zunehmendem Maße selbst. Die wachsende Vernetzung durch Social Networks wie Twitter und Facebook ermöglicht ganz neue Verbreitungswege für Meinungen und Informationen.

Die „Zeitung der Zukunft“ wird sich also aus vielen verschiedenen Kanälen speisen. Ein klassischer Verlag kann da kaum mithalten. Es macht also ökonomisch gesehen für einen Zeitungsverlag überhaupt keinen Sinn, an der alten Strategie des zentralen, manuell gepflegten Informationsportals für alle festzuhalten.

Vielmehr sollten sich die Verleger auf ihre Kernkompetenzen besinnen. Aufwendige Recherchen sind für Freizeitblogger kaum machbar – der Verleger hingegen hat hierfür die notwendige Infrastruktur. Die Verleger sollten sich also auf die Finanzierung und Vermarktung von hochqualitativen Inhalten konzentrieren. Die Spezialisierung auf bestimmte Themenbereiche – oder beispielsweise regionale Berichterstattung – wäre hier sicherlich von Vorteil.

Anstatt sich mit Händen und Füßen gegen Suchmaschinen und Newsaggregatoren zu wehren, sollten sich die Verleger der Realität stellen. Newsaggregatoren sind die Zeitung der Zukunft. Und vermutlich werden die wenigsten von Verlegern betrieben werden. Mit Qualitätsoffensiven, Spezialisierung, Contentvermarktung und innovativen Bezahlmodellen könnte vielen Verlegern aber der Sprung in das digitale Zeitalter gelingen.

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