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Echter Datenschutz anstatt Augenwischerei

Anlässlich der Maßnahmen für einen besseren Schutz der Privatsphäre und der geplanten, sogenannte EU-Datenschutzgrundverordnung, dem sogenannten ‘acht Punkte Programm der Regierungskoalition [1][2], die durch die letzten Veröffentlichungen über die NSA [3] ad adsurdum geführt werden, nimmt Bernd Schreiner, Bundestagskandidat aus Thüringen wie folgt Stellung:

Bernd Schlömer
Bernd Schlömer 2011

»Als europäisch denkender und freiheitsliebender Mensch begrüße ich die Initiative, eine “EU-Datenschutzgrundverordnung” zu schaffen. Jedoch kratzt das Kabinett aus CDU, CSU und FDP mit den Vorschlägen nur an der Oberfläche. Bevor auf Brüssel verwiesen wird, müssen zuerst die jeweiligen inländischen Regierungen aktiv werden.

Die Privatsphäre beginnt nicht erst an der EU-Aussengrenze!

So ist die Ausrichtung auf die Datenweitergabe an außereuropäische Länder und der verengte Blickwinkel auf die Internetnutzung entweder eine bewusste Ablenkung von den vielfältigen Vorhaben die unsere Privatsphäre gefährden oder zeugt vom mangelnden thematischen Überblick der Beteiligten.

Beginnend bei Videoüberwachung, Kennzeichenerfassung, der Datenerfassung elektronischer Bezahlvorgänge, über Vorhaben wie der e-call Box, die für ab 2015 neu zugelassenen Autos verpflichtend werden soll, bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen und vieler anderer Vorhaben, die Daten erfassen und im Rahmen europäischer Projekte wie INDECT zusammen geführt und ausgewertete werden sollen, sind die jetzigen Vorschläge angesichts der Fülle von Metadaten, die moderne Kommunikationsgeräte liefern, lächerlich.

Immer mehr Produkte haben Mikrofone, Kamera- wie auch GPS-Module eingebaut, Handys sowieso, aber auch neue Fernseher und Spielekonsolen. All diese Produkte sind bereits heute in der Lage, die aufgenommenen Bilder auszuwerten und Daten weiter zu leiten. Technisch möglich ist dabei die Erkennung der Gefühlslage und sogar die des Pulsschlages.
Kombiniert mit den Kommunikationsdaten der Internetnutzung ermöglichen all diese Daten ein ziemlich genaues Abbild unseres Alltages, unserer Konsumgewohnheiten und aller privaten Vorlieben.

Wir benötigen dringend einen gesetzlichen Rahmen, der grundsätzlich für alle datenschutzrelevanten Vorgänge zwingend das ›Opt In‹, also eine Grundeinstellung die jedwede Datenweitergabe ausschließt, so lange der Nutzer nicht aktiv und im vollen Bewusstsein der Datenübertragung zustimmt, einfordert. Der alte Begriff der Privatsphäre muss auf die modernen Kommunikationsmittel ausgeweitet werden, denn es gibt keinen Grund, weshalb mein altes Kalenderbuch zu Hause anders zu werten ist als mein Kalenderserver im Internet, der irgendwo auf der Welt steht.

In Zeiten von BigData und Datamining ist insbesondere eine Sensibilisierung der Nutzer nötig und nicht nur Jugendliche haben meist keinen Überblick, wie Daten weiter genutzt werden. So sind die einzelnen Datensätze oft wenig kritisch, doch die Zusammenführung und Verknüpfung zeichnet plötzlich Persönlichkeitsprofile und schafft den ›gläsernen Bürger‹. Dagegen hilft keine Verschlüsselung und inzwischen noch nicht einmal mehr die Nichtnutzung kritischer Dienste, die zudem laufend schliessen.

So ist der Verzicht beispielsweise auf Facebook, oder die Nutzung verschlüsselterter Kommunikation an sich schon wertvolles und schützenswertes Informationen, die ebenso datenschutzrelvant sind, wie der eigentliche Inhalt.

Wir brauchen dringend eine gesamtgesellschaftliche Diskussion und Grundsatzentscheidungen. Es geht um grundsätzliche Weichenstellung, ob wir zukünftig eine freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung oder ein totalitäres Überwachungsregime ansteuern! Die Bundestagswahlen am 22.9.2013 werden dazu eine Möglichkeit und jedem die Chance bieten, ein Bekenntnis für eine freiheitliche Gesellschaft abzugeben.«

Quellen:
[1]http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Pressemitteilungen/2013/08/bericht.pdf?__blob=publicationFile
[2] http://www.golem.de/news/datenschutz-bruessel-soll-es-richten-1308-100979.html
[3] http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-08/bnd-nsa-datenweitergabe-gesetz/seite-2