Die Parteien im Bundestag haben diesen Donnerstag einen fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf für die neuerliche Etablierung einer 3%-Hürde für die Wahlen zum Europaparlament eingebracht.
Bernd Schlömer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, kündigt an, gegen dieses Gesetz mit einer Verfassungsbeschwerde vorzugehen:
»Mit jedem nur denkbaren Mittel scheinen die etablierten Parteien ihre Privilegien erhalten zu wollen. Dabei ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sperrklauseln eindeutig: Eine Sperrklausel bei der Wahl zum EU-Parlament verstößt gegen die Chancengleichheit der Parteien und führt dazu, dass eine große Anzahl an Bürgerstimmen unberücksichtigt bleibt.
Die Piratenpartei versteht sich als europäische Bewegung. Es gibt in etlichen EU-Staaten Piratenparteien, die für Bürgerrecht, Freiheit, Mit- und Selbstbestimmung kämpfen. Es ist sowohl für kleinere Parteien als auch für die Wähler unzumutbar, eine Wahl aufgrund eines offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzes durchzuführen. Darum werden wir Mitstreiter suchen und bereits mit Verabschiedung des Gesetzes nach Karlsruhe gehen. Wir werden uns gemeinsam für die Demokratie in Europa stark machen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das Verfassungsgericht den Tricksereien der großen Parteien ein Ende bereiten wird.«
Die Parteien im Bundestag haben diesen Donnerstag einen fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf für die neuerliche Etablierung einer 3%-Hürde für die Wahlen zum Europaparlament eingebracht.
Bernd Schlömer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, kündigt an, gegen dieses Gesetz mit einer Verfassungsbeschwerde vorzugehen: