Es ist Wahlzeit und alle Parteien überlegen wie sie wohl die Wähler am besten erreichen können. Wo spricht man welche Bevölkerungsschicht am Besten an.
Die klassischen Möglichkeiten sind Plakate und Großaufsteller wie wir sie im Augenblick ja an jeder Straßenecke sehen. Aber das muss doch effektiver gehen? Wenn man jetzt zum Beispiel die Namen und Adressen von all jenen bekommen könnte, die zum ersten mal zur Wahl gehen, dann kann man die direkt anschreiben!
Bei vielen Bürgern trudeln zu Wahlen persönliche Anschreiben in die Briefkästen. Das ist schon so normal geworden das sich sicherlich der Eine oder Andere keine Gedanken macht woher der Absender wohl die Adresse haben könnte. Aber wie einfach und kostengünstig das ist, ist sicherlich vielen nicht bewusst.
Wie kommen die Parteien an die Namen und Adressen?
Die Adressdaten der Einwohner einer beliebigen Stadt können ganz offiziell beim Einwohnermeldeamt gekauft werden.
Der Preis für einen Datensatz liegt dabei bei wenigen Eurocent und selbst Kleinstparteien und Wählergruppierungen können sich diesen Adresskauf leisten. Dabei bekommt der geneigte Käufer noch einen besonderen Service von den Einwohnermeldeämtern geboten. So können die Namen und Adressen beispielsweise ganz explizit nach Geburtsjahrgängen z.B. 1995 bis 1998 gekauft werden, das entspricht in etwa den Erstwählern zu dieser Kommunalwahl. Oder man kauft sich die Daten der Einwohner die vor 1950 geboren sind, so erhält man mit geringer Fehlerquote die Gruppe der (Früh)Rentner und jener die kurz vor der Rente stehen. Denkbar sind auch Käufe nach Stadtteil oder Kombinationen, der Fantasie der Kunden ist dabei kaum eine Grenze gesetzt.
Wir stellen uns ganz entschieden gegen solch einen Verkauf der Adressdaten durch die Meldeämter und den Einkauf von Adressdaten zu (politischen) Werbezwecken!
Nur Daten die nicht erhoben werden sind sicher
Aus diesem Grund fordern wir die Gesetzgebung auf, Rechtsnormen und Verordnungen nach den Grundsätzen der Datensparsamkeit zu überarbeiten. Gänzlich lässt sich die Erhebung von personenbezogenen Daten nicht verhindern, häufig werden aber Informationen erfasst, die für den eigentlichen Verwendungsweck nicht notwendig sind. Eine häufig in Formularen auftauchendes Feld ist die Angabe des Geschlecht, für nahezu alle Anwendungszwecke ist diese Information aber absolut nicht relevant, auch wird bei vielen Formularen das Geburtsdatum abgefragt. Diese Angaben dienen lediglich der Aufwertung des Datenbestands, um beim Weiterverkauf der Daten bessere Preise erzielen zu können.
Was kann ich gegen den Verkauf meiner persönlichen Daten durch die Meldeämter tun?
Was üblicherweise bei der An- und Ummeldung in den Meldeämtern den Einwohnern nicht gesagt wird ist, das deine Stadt / Gemeinde dazu spezielle Formulare anbietet, mittels denen du selbst bestimmen kannst, wer deine Daten erhalten darf. Leider gibt es keinen vollständigen Schutz vor Datenweitergabe, denn unter bestimmten Voraussetzungen dürfen z. B. an Kirchen und religiöse Gemeinschaften die Daten immer weitergegeben werden, etwa wenn du verheiratet bist und dein(e) Ehepartner(in) selbst nicht auch der Datenweitergabe widersprochen hat. Gleiches gilt für deine Kinder, so du welche hast.
Für Niedersachsen findest du ein entsprechendes Formular unter http://piraten.in/ndsoptout
Jetzt bin ich sicher vor Adresshändlern?
Das Alles nützt natürlich nichts, wenn du Deine Daten anderweitig preisgibst. Die schlimmsten Datenlöcher stellen die üblichen Gewinnspiele ebenso dar wie die beliebten Rabattkartenaktionen wie Payback, Deutschlandcard, Miles&More oder Happy Digits. Diese haben sogar noch den Nachteil, dass der Kartenbetreiber ein schönes Profil über dein Einkaufsverhalten erhält und die so gewonnenen Daten richtig teuer verkaufen kann – du merkst das insofern, als dass du vermehrt auf Dich zugeschnittene Werbung erhältst. Man mag das vielleicht als Vorteil empfinden, tatsächlich wissen aber andere über dich viel besser Bescheid als du selbst, was doch beunruhigen sollte, oder?
Übrigens: Es gibt auch Rabattaktionen, bei denen du keinerlei persönliche Daten preisgeben musst, weil du Bonusaufkleber erhältst, die du in ein unpersönliches Heft klebst und dafür dann Einkaufsgutscheine erhältst oder vergünstigt bestimmte Warensortimente einkaufen kannst. Diese Aktionen sind unkritisch, solange du nicht deine Daten preisgeben musst.
Wenn Du online einkaufst, wo du zwangsläufig persönliche Daten wie deine Adresse angeben musst: Gib nur das an, was auch wirklich für die Auftragsausführung notwendig ist und widerspreche zugleich der Verwendung deiner Daten für andere Zwecke als der Ausführung des Auftrags. Übrigens: Kein Online-Shop benötigt Dein Geburtsdatum. Dennoch haben viele dieses als Pflichtfeld im Bestellprozess eingebaut, was aber nicht heißt, dass du da nicht irgendein Phantasiedatum eintragen kannst. Eine Ausnahme gibt es hier aber doch: Z. B. bei Handyverträgen oder Bankkonten, da hier gesetzlich geregelt ist, dass der Kunde sich legitimieren muss, wozu auch das Geburtsdatum und sogar die Nummer des Personalausweises oder Reisepasses gehören. Hier sollte also wahrheitsgemäß geantwortet werden.
P.S.: Die Webseite und das Forum der Piratenpartei wurden mit dem Gütesiegel für Datensparsamkeit ausgezeichnet. Hintergrundinformationen über das Gütesiegel „Wir speichern nicht!“ werden auf den Seiten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung unter http://www.wirspeichernnicht.de/ erläutert.
Es ist Wahlzeit und alle Parteien überlegen wie sie wohl die Wähler am besten erreichen können. Wo spricht man welche Bevölkerungsschicht am Besten an.
Die klassischen Möglichkeiten sind Plakate und Großaufsteller wie wir sie im Augenblick ja an jeder Straßenecke sehen. Aber das muss doch effektiver gehen? Wenn man jetzt zum Beispiel die Namen und Adressen von all jenen bekommen könnte, die zum ersten mal zur Wahl gehen, dann kann man die direkt anschreiben!
Bei vielen Bürgern trudeln zu Wahlen persönliche Anschreiben in die Briefkästen. Das ist schon so normal geworden das sich sicherlich der Eine oder Andere keine Gedanken macht woher der Absender wohl die Adresse haben könnte. Aber wie einfach und kostengünstig das ist, ist sicherlich vielen nicht bewusst.
Wie kommen die Parteien an die Namen und Adressen?
Die Adressdaten der Einwohner einer beliebigen Stadt können ganz offiziell beim Einwohnermeldeamt gekauft werden.
Der Preis für einen Datensatz liegt dabei bei wenigen Eurocent und selbst Kleinstparteien und Wählergruppierungen können sich diesen Adresskauf leisten. Dabei bekommt der geneigte Käufer noch einen besonderen Service von den Einwohnermeldeämtern geboten. So können die Namen und Adressen beispielsweise ganz explizit nach Geburtsjahrgängen z.B. 1995 bis 1998 gekauft werden, das entspricht in etwa den Erstwählern zu dieser Kommunalwahl. Oder man kauft sich die Daten der Einwohner die vor 1950 geboren sind, so erhält man mit geringer Fehlerquote die Gruppe der (Früh)Rentner und jener die kurz vor der Rente stehen. Denkbar sind auch Käufe nach Stadtteil oder Kombinationen, der Fantasie der Kunden ist dabei kaum eine Grenze gesetzt.
Wir stellen uns ganz entschieden gegen solch einen Verkauf der Adressdaten durch die Meldeämter und den Einkauf von Adressdaten zu (politischen) Werbezwecken!
Nur Daten die nicht erhoben werden sind sicher
Aus diesem Grund fordern wir die Gesetzgebung auf, Rechtsnormen und Verordnungen nach den Grundsätzen der Datensparsamkeit zu überarbeiten. Gänzlich lässt sich die Erhebung von personenbezogenen Daten nicht verhindern, häufig werden aber Informationen erfasst, die für den eigentlichen Verwendungsweck nicht notwendig sind. Eine häufig in Formularen auftauchendes Feld ist die Angabe des Geschlecht, für nahezu alle Anwendungszwecke ist diese Information aber absolut nicht relevant, auch wird bei vielen Formularen das Geburtsdatum abgefragt. Diese Angaben dienen lediglich der Aufwertung des Datenbestands, um beim Weiterverkauf der Daten bessere Preise erzielen zu können.
Was kann ich gegen den Verkauf meiner persönlichen Daten durch die Meldeämter tun?
Was üblicherweise bei der An- und Ummeldung in den Meldeämtern den Einwohnern nicht gesagt wird ist, das deine Stadt / Gemeinde dazu spezielle Formulare anbietet, mittels denen du selbst bestimmen kannst, wer deine Daten erhalten darf. Leider gibt es keinen vollständigen Schutz vor Datenweitergabe, denn unter bestimmten Voraussetzungen dürfen z. B. an Kirchen und religiöse Gemeinschaften die Daten immer weitergegeben werden, etwa wenn du verheiratet bist und dein(e) Ehepartner(in) selbst nicht auch der Datenweitergabe widersprochen hat. Gleiches gilt für deine Kinder, so du welche hast.
Für Niedersachsen findest du ein entsprechendes Formular unter http://piraten.in/ndsoptout
Jetzt bin ich sicher vor Adresshändlern?
Das Alles nützt natürlich nichts, wenn du Deine Daten anderweitig preisgibst. Die schlimmsten Datenlöcher stellen die üblichen Gewinnspiele ebenso dar wie die beliebten Rabattkartenaktionen wie Payback, Deutschlandcard, Miles&More oder Happy Digits. Diese haben sogar noch den Nachteil, dass der Kartenbetreiber ein schönes Profil über dein Einkaufsverhalten erhält und die so gewonnenen Daten richtig teuer verkaufen kann – du merkst das insofern, als dass du vermehrt auf Dich zugeschnittene Werbung erhältst. Man mag das vielleicht als Vorteil empfinden, tatsächlich wissen aber andere über dich viel besser Bescheid als du selbst, was doch beunruhigen sollte, oder?
Übrigens: Es gibt auch Rabattaktionen, bei denen du keinerlei persönliche Daten preisgeben musst, weil du Bonusaufkleber erhältst, die du in ein unpersönliches Heft klebst und dafür dann Einkaufsgutscheine erhältst oder vergünstigt bestimmte Warensortimente einkaufen kannst. Diese Aktionen sind unkritisch, solange du nicht deine Daten preisgeben musst.
Wenn Du online einkaufst, wo du zwangsläufig persönliche Daten wie deine Adresse angeben musst: Gib nur das an, was auch wirklich für die Auftragsausführung notwendig ist und widerspreche zugleich der Verwendung deiner Daten für andere Zwecke als der Ausführung des Auftrags. Übrigens: Kein Online-Shop benötigt Dein Geburtsdatum. Dennoch haben viele dieses als Pflichtfeld im Bestellprozess eingebaut, was aber nicht heißt, dass du da nicht irgendein Phantasiedatum eintragen kannst. Eine Ausnahme gibt es hier aber doch: Z. B. bei Handyverträgen oder Bankkonten, da hier gesetzlich geregelt ist, dass der Kunde sich legitimieren muss, wozu auch das Geburtsdatum und sogar die Nummer des Personalausweises oder Reisepasses gehören. Hier sollte also wahrheitsgemäß geantwortet werden.
P.S.: Die Webseite und das Forum der Piratenpartei wurden mit dem Gütesiegel für Datensparsamkeit ausgezeichnet. Hintergrundinformationen über das Gütesiegel „Wir speichern nicht!“ werden auf den Seiten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung unter http://www.wirspeichernnicht.de/ erläutert.