Aus dem Stadtverband

Wahlbeobachtung in Braunschweig

„Piraten störten Briefwahl-Auszählung“ übertitelte die Braunschweiger Zeitung am Montag nach der Kommunalwahl einen Artikel zu einem etwas bizarren Vorfall am Wahlabend. Laut einer Pressemitteilung der städtischen Pressestelle sei die Auszählung sogar „massiv und lautstark gestört worden“. Marodierende Piratenhorden versuchen, die Auszählung zu sabotieren?

Einige Mitglieder der Piratenpartei nahmen (privat!) als Wahlbeobachter teil – von Marodieren konnte aber, so wurde uns jedenfalls berichtet, nicht die Rede sein. 😉

Es ist zwar schon etwas her – wir wollen uns aber trotzdem kurz zum Thema Wahlbeobachtung äußern:

Wahlbeobachtung

Bei Wahlen werden kurz nach 18 Uhr die Wahllokale der Öffentlichkeit erneut zugänglich gemacht. Zugucken: eigentlich durchaus erwünscht und im Sinne der Demokratie. Denn eine Wahl muss nachvollziehbar sein. Sonst könnten Fehler oder Manipulationen gar nicht festgestellt werden.

Diese Möglichkeit nehmen leider nicht sehr viele Menschen in Anspruch – dabei kann das durchaus mal eine spannende Erfahrung sein. Und manchmal fallen dann auch Fehler auf.

Fehler bei der Auszählung

Bei der sonntäglichen Auszählung war es zu einigen Versehen gekommen:

  • teilweise wurden Wahlunterlagen vor Beginn der Auszählung geöffnet
  • nachgereichte Briefwahlunterlagen wurden nicht untergemischt, was die Wahrung des Wahlgeheimnisses erschwert
  • teilweise gab es unverplombte Wahlurnen
  • Wahlscheine und Stimmzettel tauchten im Laufe der Auszählung auf, ohne dass ihre Herkunft klar nachvollziehbar war

Der Eklat

Wussten Sie, dass ein Wahlbeobachter nach herrschender Juristenmeinung kein Recht hat, die Kreuze auf den Stimmzetteln zu sehen? Um zu gucken, ob auch alles richtig gezählt wird? Das steht auch nicht im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz, sondern im Standardkommentar zum Niedersächsischen Kommunalwahlrecht von Thiele/Schiefel. Diesen können Sie für 50 Euro kaufen und dort nachlesen. Der ist zwar aktuell vergriffen – aber solche Standardwerke hat man schließlich im Bücherregal stehen.

Der Braunschweiger Wahlleiter vertrat ebenfalls diese Meinung – und verhängte einen Mindestabstand von etwa drei Metern. Dies erscheint, wenn man den Standardkommentar von Thiele/Schiefel nicht gelesen hat, doch etwas befremdlich.

Dass über einen Disput, ob Wahlbeobachter drei Meter Abstand zur Auszählung zu wahren haben, die Polizei gerufen und ein Hausverbot ausgesprochen wird – das ist in unseren Augen doch reichlich unsouverän. Unsere Mitglieder berichteten jedenfalls, dass die Aggression definitiv nicht von ihnen ausging.

Wie die Braunschweiger Zeitung nun zu dem Schluss kam, dass „die Piratenpartei“ dort „gestört“ habe, ist uns nicht ganz klar. Die besagten Wahlbeobachter sind zwar Mitglieder, waren aber „in zivil“ und rein privat unterwegs.

Wer sich bei der nächsten Wahl gerne selbst als Wahlbeobachter betätigen möchte, findet im Wiki des Berliner CCC einige Tipps. Die Anleitung bezieht sich auf Wahlcomputer, enthält aber trotzdem einige hilfreiche Tipps.

2 Kommentare zu “Wahlbeobachtung in Braunschweig